Anmeldung

Anmelden VOR Arbeitsantritt


Die Anmeldung neuer Dienstnehmer bei der Gebietskrankenkasse muss vor Arbeitsantritt und auf elektronischem Weg (via ELDA) erfolgen. Sie sollten uns die entsprechenden Daten spätestens am vorangehenden Arbeitstag zukommen lassen, da bei Verstößen mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen ist.


Vollanmeldung

Für die Vollanmeldung eines Dienstnehmers werden folgende Angaben benötigt:

  • Vorname und Nachname
  • Sozialversicherungsnummer und Geburtsdatum sowie ein eventuelles SV Sonderdatum
  • Adresse, Postleitzahl, Wohnort
  • Staatsbürgerschaft
  • Bei Ausländern: Beschäftigungsbewilligung (Gültigkeitsdauer)


Sozialversicherungsbeiträge und andere Abgaben

Der Dienstgeber muss für die Dienstnehmer SV-Beiträge (Dienstnehmer und Dienstgeberanteile), Lohnsteuer und andere Lohnabgaben einbehalten und diese an die Gebeitskrankenkasse, das Finanzamt und die Gemeinde abführen. Die Frist zur Überweisung der Abgaben ist immer der 15. des Folgemonats. Der Dienstnehmer erhält nur das Nettoentgelt.